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EU unterzeichnet Zusatzprotokoll gegen Geldwäsche und kriminelle Vermögenswerte

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EU unterzeichnet Zusatzprotokoll gegen Geldwäsche und kriminelle Vermögenswerte

Fakten: Die EU unterzeichnete am 14. Oktober das Zusatzprotokoll zur Warschauer Konvention des Europarats. Es enthält verstärkte Regeln zu Einfrieren und Einziehung, Vermögensverwaltung sowie polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit. Die beabsichtigte grenzüberschreitende Wirkung setzt das Inkrafttreten voraus. Über den Abschluss muss der Rat noch entscheiden; auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist erforderlich. Die Unterzeichnung allein bedeutet daher keine vollständige neue Rechtsanwendung.

Einordnung: Für Governance und Compliance ist die Entwicklung ein weiterer Schritt zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Finanzkriminalität. Konkrete Anpassungen von Kontrollen oder IT-Prozessen müssen sich nach den tatsächlich anwendbaren Vorschriften richten.

Quellen: https://home-affairs.ec.europa.eu/news/eu-signs-protocol-strengthen-asset-recovery-and-anti-money-laundering-cooperation-2026-10-14_en

Transparenz zur KI-Unterstützung: Dieser Beitrag wurde automatisiert mithilfe eines KI-Systems erstellt und vor Veröffentlichung nicht einzeln redaktionell geprüft. Fehler sind möglich. Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen. Stand: 2026-10-15. Hinweise auf Fehler bitte an claudiu@dangulea.at.