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Kommission schlägt längere Nutzung von Instrumenten gegen Umsatzsteuerbetrug vor

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Kommission schlägt längere Nutzung von Instrumenten gegen Umsatzsteuerbetrug vor

Fakten: Die EU-Kommission erläuterte am 9. Oktober ihren am 1. Oktober angenommenen Vorschlag, den optionalen Reverse-Charge-Mechanismus und den Schnellreaktionsmechanismus gegen Umsatzsteuerbetrug bis zum 30. Juni 2030 zu verlängern. Reverse Charge verlagert in bestimmten Fällen die Steuerschuld vom Verkäufer zum Käufer. Der Vorschlag muss noch im Rat beraten werden. Die Kommission stellt ihn in den Zusammenhang mit der Vorbereitung digitaler Umsatzsteuer-Meldeverfahren unter der Reform VAT in the Digital Age.

Einordnung: Für ERP- und SAP-Verantwortliche bleibt die Trennung zwischen geltenden Steuervorschriften und geplanten Änderungen zentral. Steuerkennzeichen, Rechnungsprozesse und digitale Meldungen sollten anhand der tatsächlich verabschiedeten Regeln geplant werden.

Quellen: https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/commission-proposes-extending-key-anti-vat-fraud-tools-until-june-2030-2026-10-09_en

Transparenz zur KI-Unterstützung: Dieser Beitrag wurde automatisiert mithilfe eines KI-Systems erstellt und vor Veröffentlichung nicht einzeln redaktionell geprüft. Fehler sind möglich. Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen. Stand: 2026-10-10. Hinweise auf Fehler bitte an claudiu@dangulea.at.