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Digital Product Passport: EU-Register seit 20. Juli 2026 operativ, erste Pflicht ab Februar 2027
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Fakten: Das Digital Product Passport (DPP)-Register der Europäischen Kommission ist seit 20. Juli 2026 zusammen mit einer Testumgebung in Betrieb. Die rechtliche Grundlage bildet die Ökodesign-Verordnung (ESPR) (EU) 2024/1781. Ab 18. Februar 2027 werden DPPs für bestimmte Batterietypen (Elektrofahrzeuge, leichte Transportmittel, Industriebatterien über 2 kWh) verpflichtend. Weitere Produktgruppen wie Eisen und Stahl (2026), Textilien und Reifen (2027) sowie Möbel (2028) folgen schrittweise.
Einordnung: Das DPP ist ein zentrales Instrument der EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie. Es schafft transparente, standardisierte Produktinformationen über den gesamten Lebenszyklus und betrifft auch österreichische Hersteller und Importeure. Unternehmen müssen sich auf strukturierte, maschinenlesbare Produktdaten vorbereiten.
Quellen: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/digital-product-passport_en | https://en.ilsole24ore.com/art/digital-passport-produced-at-lower-cost-AJu3n2RB
Transparenz zur KI-Unterstützung: Dieser Beitrag wurde automatisiert mithilfe eines KI-Systems erstellt und vor Veröffentlichung nicht einzeln redaktionell geprüft. Fehler sind möglich. Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen. Stand: 2026-10-01. Hinweise auf Fehler bitte an claudiu@dangulea.at.