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EU-KI-Gesetz: Europäische Kommission beginnt offizielle Durchsetzung ab 2. August 2026
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Fakten: Das KI-Büro der Europäischen Kommission und nationale Behörden sind seit 2. August 2026 für die Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung des EU AI Act verantwortlich. Das KI-Büro verfügt über Befugnisse gegenüber GPAI-Modellen, kann technische Dokumentation anfordern, Modelle bewerten, Korrekturmaßnahmen verlangen und Bußgelder verhängen. Verbotene KI-Praktiken und KI-Kompetenzpflichten gelten bereits seit 2. Februar 2025.
Einordnung: Die volle Anwendbarkeit markiert einen Wendepunkt für KI-Entwickler und -Anwender in der EU. Unternehmen müssen Risikoklassifizierungen, Dokumentation und Mitarbeiterschulungen nachweisen. Österreichische Behörden wirken bei der Durchsetzung mit.
Quellen: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai | https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-starts-enforcing-ai-act-rules-and-new-transparency-requirements-2-august
Transparenz zur KI-Unterstützung: Dieser Beitrag wurde automatisiert mithilfe eines KI-Systems erstellt und vor Veröffentlichung nicht einzeln redaktionell geprüft. Fehler sind möglich. Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen. Stand: 2026-10-01. Hinweise auf Fehler bitte an claudiu@dangulea.at.